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Über uns
Der Schulelternbeirat (SEB) der Heinrich-Heine-Schule besteht aus den für jeweils zwei Jahre gewählten Elternvertretern und Stellvertretern der Klassen 5 – 10.
Der Vorstand des Schulelternbeirats wird für die Dauer von 2 Jahren von den im SEB vertretenen Klassenelternbeiräten gewählt. Darüber hinaus können auch Arbeitskreise aus den Mitgliedern des SEB gebildet werden.
Der SEB trifft sich drei- bis viermal jährlich, bei Bedarf auch häufiger. Er soll die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule fördern und mitgestalten. Der Schulelternbeirat vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und gegenüber der Öffentlichkeit. Er nimmt die Mitwirkungsrechte der Eltern wahr.
Hier können Sie die aktuellen Sitzungsprotokolle lesen!
(1. Sitzung, 2. Sitzung, 3.Sitzung, 4.Sitzung)
 Mitteilungen
Am 20.01.2009 ist die nächste SEB-Sitzung
Aktuelle Themen in diesem Schuljahr sind:
Auch wenn Sie sich nicht im Elternbeirat engagieren möchten oder können, haben Sie viele Möglichkeiten am Schulleben mitzuwirken:
Elternabende und Eltern-Stammtische Elternarbeitskreise zu verschiedenen Themen Projektwochen Konzeptionstage Methodentag für Eltern Klassenfeste und -ausflüge Feste im Schuljahr (Schulfeste, Abschlussfeiern, Musik- und Theateraufführungen) Förderverein
Nachwahl zur Schulkonferenz In der SEB-Sitzung vom 28. Oktober 2008 wurde eine Nachwahl zur Schulkonferenz der Vertreter aus dem Kreis der Elternschaft beschlossen. Die Wahl steht bei der nächsten Sitzung des SEB am 20. Januar 2008, 19.30 Uhr (in der Cafeteria der HHS) auf der Tagesordnung. Zur Wahl können sich alle Eltern dieser Schule aufstellen lassen. Wenn Sie sich also in die Schularbeit einbringen möchten und interessiert sind, sich in die Schulkonferenz wählen zu lassen, sind Sie herzlich willkommen zu kandidieren! Schulkonferenz Hessens Schulen haben besondere Rechte für eigene Entscheidungen. Zusätzlich zu Gesamtkonferenz, Schulelternbeirat und Schülervertretung ist die Schulkonferenz nach §§ 128 bis 132 des Hessischen Schulgesetzes ein weiteres Entscheidungsgremium. Sie bietet die Chance der Zusammenarbeit von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern und deren Eltern an einem Tisch und eröffnet die Möglichkeit, über Gruppeninteressen hinaus gemeinsam Schule zu machen. Die Schulkonferenz berät und entscheidet nach § 129 des Hessischen Schulgesetzes z.B. über: das Schulprogramm, Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten, Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei Schulveranstaltungen, die Stellung eines Antrags auf Durchführung eines Schulversuchs oder der Umwandlung einer Schule in eine Versuchsschule und zur Erprobung eines Modells erweiterter Selbstständigkeit, Grundsätze für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote, Öffnung der Schule nach außen, den schuleigenen Haushalt. Die Schulkonferenz wird gewählt, indem jede Gruppe ihre Vertreterinnen und Vertreter für sich wählt, also die Gesamtkonferenz aus ihrer Mitte die Lehrerinnen und Lehrer, der Schulelternbeirat aus der Mitte aller Eltern, der Schülerrat aus dem Kreise aller Schülerinnen und Schüler. Die Mitglieder der Schulkonferenz werden für zwei Jahre gewählt. Die Schulleiterin oder der Schulleiter gibt ein Wahlausschreiben spätestens zwei Monate nach Schuljahresbeginn heraus. Die Wahlen finden spätestens vier Wochen danach statt. Die Schulkonferenz setzt sich aus den Lehrerinnen und Lehrern, Eltern und Schülerinnen und Schülern zusammen
 Der Elternabend
Der (erste) Elternabend
Es gibt mehrere Bereiche, in denen die Mitwirkung der Eltern wünschenswert ist. Ein solcher Anlass ist beispielsweise der Elternabend. Es gibt hier verschiedene Möglichkeiten, diesen Abend für Eltern und Lehrer attraktiver und damit auch effektiver zu gestalten.
Der erste Elternabend wird von der Klassenleitung einberufen, als erster TOP wird die Wahl der Elternvertreter initiiert.
Der Elternabend
Ein Elternabend ist eine Versammlung aller Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse. Diese Versammlung muss mindestens zweimal jährlich für die Jahrgangsstufen 1 bis 11 stattfinden. Sie wird vom Klassenelternbeirat geleitet, meistens sind auch andere Lehrer anwesend, die in der Klasse unterrichten.
Die Elternabende geben Ihnen Gelegenheit zur gegenseitigen Information über alle Angelegenheiten, die für die gemeinsame Erziehungsaufgabe von Eltern und Schule von Bedeutung sind. Folgende Themen können von Interesse sein:
Elternrecht, Schulordnung und Hausordnung; Lehrplan und Lernziele der betreffenden Jahrgangsstufe; Möglichkeiten der Mitarbeit zu Hause; Formen sinnvoller Freizeitgestaltung; verschiedene Unterrichtsformen; Lerntechniken; Hausaufgaben; Leistungsmängel; Disziplin; Formen der Leistungsnachweise und der Notengebung; schulische Veranstaltungen (Ausflüge, Fahrten etc.); Fragen der Fächerwahl und des Schulübertritts.
Persönliche Fragen zu einzelnen Schülerinnen und Schülern sollten dagegen besser in den Sprechstunden geklärt werden.
Wie bereite ich den nächsten Elternabend vor?
Die Terminabsprache sollte zwischen den beiden gewählten Elternbeiräten und dem/der Klassenlehrer/in vorgenommen werden. Denken Sie bitte an die Seitens der Schule vorgegebenen Termine. Und natürlich werden nie alle Eltern an einem Termin kommen können! Bereiten Sie eine Tagesordnung vor und besprechen Sie Ihren Vorschlag mit dem/der Klassenlehrer/in. Ergänzen Sie die Tagesordnung um entsprechende Wünsche. Die Einladung muss spätestens 10 Tage vor dem Termin an die Eltern, an den/die Klassenlehrer/in und via Klassenleitung an die eingeladenen Fachlehrerinnen verteilt werden. Bitten Sie die Eltern darum, Ihnen (telefonisch oder per E-Mail) vorab für die Allgemeinheit interessante Themen zur Kenntnis zu bringen. Bereiten Sie sich anhand der Tagesordnung vor. Mögliche Fragen an den/die Klassenlehrer/in und die Hauptfachlehrerinnnen: Was wünschen sich Eltern von den Lehrerinnen und umgekehrt? Wie können Eltern ihren Kindern helfen? Welche Arbeits-/Lernmethodik wird eingesetzt? Wie wird "Lernen lernen" in den Unterricht integriert?
 Infos für "Neue"
Mit der Annahme der Wahl wird die Gesprächsführung vom Klassenlehrer an Sie übertragen. Ihr/e Stellvertreter/in kann evtl. die Diskussionsleitung und ggf. die Protokollierung übernehmen.
Es hat sich bewährt, zunächst aktuelle Informationen vom Klassenlehrer abzufragen und Fragen aus der Elternschaft zu moderieren.
Die Tagesordnung für die nächste Sitzung kann angesprochen werden (z. B. die Einladung von max. zwei Hauptfachlehrer/Innen, Resümee der ersten Wochen). Die möglichen Termine sind von der Schulleitung vorgegeben und werden allen Eltern und Lehrern am Beginn des neuen Schuljahres mit einer Terminübersicht zur Kenntnis gebracht.
Bitten Sie die Eltern um deren Einverständnis eine Adressenliste (mit E-Mail und Mobil-Telefon-Nummer der Eltern!!) zu erstellen. Reichen Sie dazu ein Blatt herum (eine entsprechende Tabelle kann schnell handschriftlich erstellt werden), die Vervollständigung kann mit Hilfe der Kinder bis zum nächsten Elternabend geschehen.  Links

Bitte Ihre Nachricht in unser Fach im Sekretariat legen
Per Post: Heinrich-Heine-Europaschule - SEB Vorstand, Lindenstraße 20 63303 Dreieich
Per Fax: 06103/3033259
Bei Fragen, Wünschen oder Anregungen an den Schulelternbeirat (SEB), können Sie sich auch gern an den Vorstand direkt wenden. 
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 Vorsitzende: Frau Chantré
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 Stellv.: Herr Krticzka
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 Schriftführerin: Fr. Arnold-Bös
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 Beisitzerin: Frau Becker
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 Beisitzerin: Frau Breuer
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 Beisitzerin: Frau Wiegand
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 Beisitzer: Herr Semsroth
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 Beisitzer: Herr Höfling
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 Beisitzerin: Frau Schwalm
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